Neuer Vorschlag im EU-Parlament sieht weniger Komplexität und mehr Proportionalität
bei der Regulierung von Regionalbanken vor.
Aktuell finden in Brüssel die Verhandlungen über eine Reform des Bankenaufsichtsrechts statt. Die EU-Kommission hatte Ende letzten Jahres ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie vorgestellt. Neben der Umsetzung einiger internationaler Standards waren auch einzelne Punkte rund um mehr Verhältnismäßigkeit für kleinere Regionalbanken in dem Vorschlag enthalten.
Gerade die Vertreter von Regionalbanken gingen aber die Entlastungen – weniger Meldefrequenzen, geringe Reduktion der Offenlegungspflichten – nicht weit genug. Insbesondere der Fachverband der Raiffeisenbanken hatte die Woche zuvor für alle euro-
päischen Genossenschaftsbanken im EU-Parlament noch mehr bürokratische Erleichterungen gefordert.
Der Berichterstatter des EU-Parlaments, Peter Simon, hat in der Vorwoche nun seinen Vorschlag für die Position des EU-Parlaments veröffentlicht. „Der vorliegende Entwurf ist ein wichtiges Signal der europäischen Politik, die Vorteile einer vielfältigen Bankenstruktur – wie wir sie in Österreich und auch in Deutschland haben – anzuerkennen. Dabei geht es weder den Banken noch der Politik um eine Verringerung der Eigenkapitalanforderungen, sondern vor allem um eine Reduktion der Komplexität und unnötigen Bürokratie im täglichen Bankgeschäft“, betont Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich.
In dem Entwurf sind einige wichtige Punkte für kleinere Regionalbanken zu finden. „Es ist erfreulich, dass auch das EU-Parlament für mehr Verhältnismäßigkeit bei der Regulierung von Regionalbanken eintritt. Für die Stärkung des ländlichen Raums müssen auch Regionalbanken aktiv unterstützt werden“, kommentiert Andreas Pangl, Generalsekretär des Österreichischen Raiffeisenverbandes, den Entwurf. Auch die ÖRV-Initiative „Regional.Stark“ habe wesentlich zu diesem Umdenkprozess beigetragen.
Erstmals definiert
Erstmals werden kleinere Institute direkt in einem EU-Rechtsakt definiert: Wie schon im Vorschlag der EU-Kommission sollen Kreditinstitute bis zu 1,5 Mrd. Euro Bilanzsumme in bestimmten Bereichen von bürokratischen Lasten befreit werden. Für diese Institute soll die Offenlegung bestimmter Informationen auf ein Minimum reduziert werden. Diese Informationen sind meist nur für Investoren von börsennotierten Aktienbanken, nicht aber für Genossenschaftsbanken interessant. Weiters wird nach dem Entwurf des Berichterstatters die Europäische Bankenaufsicht (EBA) verpflichtet, einen Bericht vorzulegen, der die Kosten kleiner Institute aus dem Meldewesen um mindestens 10 Prozent verringert.
Der KMU-Faktor wird wie bereits im Vorschlag der EU-Kommission ausgebaut. Die bisherige Begünstigung, KMU-Kredite bis 1,5 Mio. Euro mit einem RWA von 75 Prozent zu unterlegen, wird beibehalten. Das über 1,5 Mio. Euro hinausgehende Exposure soll zukünftig mit 85 Prozent anstatt wie bisher 100 Prozent Risk Weighted Assets unterlegt werden. Dadurch könnten noch mehr vergünstigte Kredite an KMUs vergeben werden.
Darüber hinaus wird eine vereinfachte Berechnung der NSFR (strukturelle Liquiditätsquote) für kleinere Institute vorgesehen und die Definitionen für das Handelsbuch so ausgestaltet, dass Regionalbanken auch künftig kein Handelsbuch führen müssen.
„Unsere gute Vernetzung in Brüssel und unsere intensive Arbeit für Primärbanken machen sich bezahlt. Viele Vorschläge wurden von uns übernommen. Jetzt sollten die Finanzminister gleich nachziehen, damit weitere Verbesserungen für Regionalbanken so rasch wie möglich umgesetzt werden können“, fordert Johannes Rehulka, Geschäftsführer des Fachverbandes der Raiffeisenbanken, der auch Mitglied des Verwaltungsrats des Europäischen Genossenschaftsverbandes EACB ist.
Der Vorschlag des Berichterstatters wird in den nächsten Monaten im EU-Parlament diskutiert und anschließend die endgültige Position des EU-Parlaments festgelegt. Danach beginnen die Endverhandlungen zwischen EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament. Diese könnten bis Ende 2018 abgeschlossen werden.
„Unsere gute Vernetzung in Brüsell und intensive Arbeit für Primärbanken machen sich bezahlt.“
Johannes Rehulka
Elisabeth Hell, Raiffeisenzeitung